Ersatzfreiheitsstrafen müssen wieder abgesessen werden

Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt, soll in Hamburg wieder zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert werden (Archivbild).
Wer seine Geldstrafe nicht bezahlt, soll in Hamburg wieder zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert werden (Archivbild). Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Ein halbes Jahr nach Aussetzung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in Hamburg aufgrund voller Gefängnisse müssen diese nun wieder abgesessen werden. «Seit dem 1. Juni 2025 werden Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht bezahlt haben, wieder zum Strafantritt geladen», heißt es in der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Richard Seelmaecker.

Die Justizbehörde hatte die Vollstreckung im November aufgrund der angespannten Belegungssituation im geschlossenen Männervollzug unterbrochen beziehungsweise aufgeschoben. 517 Verurteilte mussten die Strafe laut Senat deshalb zunächst nicht antreten, bei 27 Verurteilten wurde die Vollstreckung unterbrochen.

Verurteilte sollen Strafen jetzt sukzessive absitzen

Allen sei ein Aufschub von sechs Monaten gewährt worden. «Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird die Vollstreckung sukzessiv und nach Priorisierung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nach dem zugrundeliegenden Delikt und der Person des Verurteilten wieder aufgenommen», schreibt der Senat.

Zugleich zeigte er sich zuversichtlich, den durch den Aufschub aufgelaufenen Überhang abbauen zu können. «Mit der Wiederaufnahme der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ist davon auszugehen, dass mehr Betroffene die Ladung zum Haftantritt durch die Zahlung ihrer Geldstrafe abwenden.»

Gemeinnützige Arbeit statt Knast 

Die Justizvollzugsanstalten böten allen Betroffenen zudem an, ihre Ersatzfreiheitsstrafe im Rahmen eines «day-by-day Programms» durch die Leistung gemeinnütziger Arbeit zu tilgen. «Auch hierdurch kann ein schnellerer Abbau gefördert werden.» Ein genauer Zeitraum könne jedoch nicht genannt werden. 

Seelmaecker nannte es erfreulich, aber «längst überfällig, dass endlich wieder Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen werden». Die Hoffnung des Senats, dass nun mehr Verurteilte ihre Geldstrafe bezahlen werden, belege, «wie wichtig das Instrument der Ersatzfreiheitsstrafe für einen funktionierenden Rechtsstaat ist». 

Dennoch seien auch weiterhin freie Haftplätze in Hamburg rar – «und wir benötigen dringend mehr Kapazitäten im geschlossenen Männervollzug», sagte Seelmaecker der Deutschen Presse-Agentur.