AfD-Schiedsgericht bestätigt Petersens Parteiausschluss

Hamburger AfD-Landesschiedsgericht beschließt Parteiausschluss der ehemaligen Abgeordneten Olga Petersen (Archivbild).
Hamburger AfD-Landesschiedsgericht beschließt Parteiausschluss der ehemaligen Abgeordneten Olga Petersen (Archivbild). Foto: Frank Molter/dpa

Hamburg (dpa) – Das Landesschiedsgericht der Hamburger AfD hat im Parteiausschlussverfahren gegen die frühere Abgeordnete Olga Petersen ein Urteil gefällt, nachdem ihr vor fünf Monaten bereits ihre Mandate in Bürgerschaft und Bezirksversammlung entzogen wurden. Demnach wird die Russland nahestehende 42-Jährige aus der AfD ausgeschlossen, wie der Landesvorsitzenden Dirk Nockemann mitteilte. 

«Wir begrüßen das Urteil des Landesschiedsgerichts gegen Olga Petersen», sagte er. Binnen eines Monats könne sie den Spruch durch das Bundesschiedsgericht überprüfen lassen.

Petersen war aufgrund ihrer Russland-Nähe im Frühjahr vergangenen Jahres bereits aus der AfD-Bürgerschaftsfraktion ausgeschlossen worden. Da sie monatelang weder an Sitzungen des Landesparlaments noch an denen der Bezirksversammlung Harburg teilnahm, hatte die Bürgerschaft ihr im Dezember beide Mandate entzogen. Zuvor hatte eine Prüfung des Landeswahlleiters ergeben, dass Petersen ihren Lebensmittelpunkt nicht mehr in Hamburg hat und sich vermutlich dauerhaft in Russland aufhält.