
Foto/Quelle: NDR – Zur Originalseite
KI-Zusammenfassung / Den Originaltext vom NDR finden Sie hier
Der voraussichtlich im Januar beginnende White-Tiger-Prozess richtet sich gegen einen 21-jährigen Hamburger, der über das Internet mehr als zwei Dutzend psychisch labile Kinder und Jugendliche zu Selbstverletzungen bis hin zum Suizid getrieben haben soll.
Ablehnung der Nebenklage für finnisches Opfer
Das Hamburger Landgericht lehnte die Nebenklage eines jugendlichen Opfers gegen den mutmaßlichen Täter ab. Das damals 11-jährige Mädchen aus Finnland soll von ihm online zu schwersten Selbstverletzungen genötigt worden sein. Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass in Jugendstrafverfahren die Hürden für die Zulassung zur Nebenklage besonders hoch seien. Es müsse ein konkretes Verbrechen in direktem Zusammenhang mit einer schweren Gesundheitsschädigung stehen.
Der Hamburger Anwalt des finnischen Mädchens legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und äußerte Unverständnis, da seine Mandantin schwer traumatisiert und in therapeutischer Behandlung sei.
Umfang der Straftaten
Laut Staatsanwaltschaft werden „White Tiger“ rund 200 Straftaten zur Last gelegt; 20 davon betreffen das finnische Mädchen. Sie ist das bislang einzige Opfer, das eine Nebenklage beantragt hat.
KI-Zusammenfassung / Den Originaltext vom NDR finden Sie hier
