
Hamburg (dpa/lno) – Ein Jahr nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und der Schließung der Blauen Moschee ist die weitere Nutzung als Gotteshaus noch immer ungewiss. Bis zur gerichtlichen Bestätigung des von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erlassenen Vereinsverbots wird sich daran auch nichts ändern, wie der Senat in seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU mitteilte. Gegen das Verbot hatten das IZH und zwei seiner Teilorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt.
Seit der Beschlagnahmung der Blauen Moschee steht das abgeriegelte Objekt unter Verwaltung des Bundesinnenministeriums.
Nachfolgeregelung erst nach gerichtlicher Klärung
Fragen zur künftigen Nutzung könnten erst beantworten, wenn über das Verbot abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde, sagte ein Ministeriumssprecher. Verhandlungstermine dafür gibt es nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber noch nicht.
Der Senat will sich nach einer Bestätigung des Verbots dafür einsetzen, «das Gebäude der Blauen Moschee einer Religionsgemeinschaft oder einer anderen Gemeinschaft zur Nutzung zu überlassen, die die Werteordnung des Grundgesetzes und den Gedanken der Völkerverständigung achtet.» Dabei seien insbesondere die Interessen von schiitischen Glaubensangehörigen in Hamburg zu berücksichtigen, die diese Werteordnung achten, hieß es.
In der iranischstämmigen Community gibt es aber auch Stimmen, die eine weitere Nutzung der Moschee als Gotteshaus ablehnen, solange sich an den Machtverhältnissen im Iran nichts ändert. Erst am vergangenen Wochenende waren mehrere Hundert Befürworter und Gegner einer solchen Nutzung in Hamburg auf die Straße gegangen.