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Nachdem sich Land und Naturschützer über den Weiterbau der A20 bei Bad Segeberg geeinigt hatten, könnte es nun mit einem weiteren A20-Abschnitt weitergehen. Die Auslegungsfrist für die Planungsunterlagen des rund 15 Kilometer langen Teilstücks von Hohenfelde (Kreis Steinburg) bis zum geplanten Elbtunnel bei Glückstadt endet heute.
Die Planungsunterlagen mussten von der DEGES erneut ausgelegt werden, weil das Bundesverkehrsministerium die Prognose zur Anzahl der Fahrzeuge von 30.000 auf 33.000 täglich erhöht hatte. Aufgrund dieser erhöhten Verkehrsprognose musste der Lärmschutz an der Strecke zwingend angepasst und überarbeitet werden.
Einwendungen gegen den Bau können bis zum 8. Dezember eingereicht werden. Die Bürgermeister der Gemeinden Herzhorn und Sommerland planen nach juristischer Rücksprache keine Einwände. Der Naturschutzbund BUND äußert jedoch Bedenken. Hauptkritikpunkt des BUND ist die Sicherheit, da die geplante A20 auf diesem Abschnitt die neue Gaspipeline nach Hetlingen quert. Ob der BUND Einwendungen erhebt, ist noch offen.
Die DEGES hofft auf einen Planfeststellungsbeschluss noch in diesem Jahr. Sollte das Baurecht erteilt werden, könnte der Bau im kommenden Jahr beginnen. Gegen eine Erteilung des Baurechts kann in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geklagt werden.
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