
Flensburg/St. Peter-Ording (dpa/lno) – Im Prozess um einen tödlichen Raubüberfall auf ein älteres Ehepaar in St. Peter-Ording sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Bei dem Überfall am 11. Januar 2024 starb ein 99-Jähriger, der früheren Polizeiangaben zufolge bis dahin fit und wehrhaft war. Am Landgericht Flensburg sind drei Deutsche und ein Russe angeklagt.
Anwälte von drei Angeklagten haben Freisprüche für ihre Mandanten gefordert, da ihnen die Tat nicht nachzuweisen sei. Der Verteidiger eines der Männer, der im Haus gewesen sein soll, hat für den Fall einer Verurteilung weitere Hilfsbeweisanträge beantragt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Verteidiger eines Angeklagten, der sich im Auto aufgehalten haben soll, hat nach Angaben des Gerichtssprechers eine Freiheitsstrafe wegen schweren Raubes und eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 8 Monaten beantragt.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haftstrafen
Die Staatsanwaltschaft für die vier Angeklagten hatte bereits lebenslange Haftstrafen gefordert – unter anderem wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge. In zwei Fällen wurde beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Diese beiden Männer sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Haus gewesen sein und jegliche Rettungsbemühungen unterbunden beziehungsweise vereitelt haben.
Die anderen beiden Männer sollen sich während der Tat nach Ansicht der Anklagebehörde im Auto aufgehalten haben. Sie hätten als Mitglieder einer Bande gehandelt.
Urteilsverkündung wahrscheinlich am 31. Juli
Alle Plädoyers in diesem Fall müssen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten werden, weil Teile der Hauptverhandlung nicht öffentlich waren. Die Urteilsverkündung wird wieder öffentlich sein.
Die 1. Große Strafkammer berät sich nun. Der nächste Verhandlungstag ist für Donnerstag (15.00 Uhr) geplant. Dann wird abhängig vom Ergebnis der Beratung die Beweisaufnahme über die Hilfsbeweisanträge fortgesetzt oder das Urteil verkündet.
Gericht gibt im Verfahren Hinweis zu Tötungsvorsatz
Das Gericht hatte früheren Angaben eines Sprechers zufolge während des monatelangen Verfahrens unter anderem den Hinweis erteilt, dass ein Tötungsvorsatz nach vorläufiger Würdigung der Beweise eher fern liegt. Dieser wäre für eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags notwendig. Eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes mit Todesfolge in Tateinheit mit Körperverletzung käme aber sehr wohl in Betracht.