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Der Totensonntag, von der Kirche bevorzugt Ewigkeitssonntag genannt, bildet den Abschluss der Gedenktage im November, die nach Allerheiligen, Allerseelen und dem Volkstrauertag stattfinden. Mit dem Ewigkeitssonntag betonen evangelische Christen den Glauben an Auferstehung und ewiges Leben und gedenken jener Menschen, die im Jahr zuvor gestorben sind.
Der Totensonntag ist stets der letzte Sonntag des zu Ende gehenden Kirchenjahres und fällt damit eine Woche nach dem Volkstrauertag. Das Datum liegt jährlich zwischen dem 20. und 26. November (im Jahr 2025 am 23. November).
Obwohl der Totensonntag kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist, gilt er als „stiller Feiertag“. Die Feiertagsgesetze der Bundesländer legen fest, dass keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, die dem ernsten Charakter des Tages widersprechen, weshalb etwa Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben. Die Dauer dieser Regelung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (z.B. in Niedersachsen 24 Stunden, in Hamburg von 6 bis 17 Uhr).
Die evangelischen Kirchen sehen die Ursprünge des Ewigkeitssonntags in der Reformation. Eingeführt wurde er als Totensonntag ab 1816 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, um nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon der Verstorbenen zu gedenken.
Heute werden in vielen Kirchengemeinden die Namen der im Vorjahr verstorbenen Mitglieder genannt. Oft finden eigene Gottesdienste auf Friedhöfen statt. Christen besuchen die Gräber ihrer Angehörigen, um sie traditionell mit Blumen, Kränzen oder Gestecken zu schmücken. Damit hat der Tag für Protestanten eine ähnliche Bedeutung wie Allerseelen (2. November) für Katholiken.
Zur Trauerbewältigung werden häufig sinnhafte Sprüche zitiert. Diese entstammen der Bibel (z.B. Psalm 39: „Lehre mich doch, daß mein Leben ein Ziel hat…“) oder sind weltlichen Ursprungs (z.B. Johann Wolfgang von Goethe: „Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.“).
Überblick über die Gedenktage im November:
Allerheiligen (1. Nov.): Gesetzlicher Feiertag in fünf Bundesländern.
Allerseelen (2. Nov.): Gedenktag der katholischen Kirche, kein „stiller“ Feiertag.
Volkstrauertag: Stiller Feiertag am vorletzten Sonntag des Kirchenjahres, eingeführt 1919 zum Gedenken an die Kriegstoten.
Buß- und Bettag: Evangelischer Feiertag, zur Besinnung. Gesetzlicher Feiertag nur in Sachsen.
Totensonntag: Stiller Feiertag am letzten Sonntag des Kirchenjahres.
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