
Kiel (dpa/lno) – Nach Angaben des Innenministeriums soll ein Gesetzesentwurf zur Überprüfung der Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten noch vor der Sommerpause in ein vorgezogenes Beteiligungsverfahren gehen. «Von Landesbeamtinnen und Landesbeamten wird ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt», sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.
Eingeführt werden soll eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den öffentlichen Dienst. Man dürfe keine Bestrebungen unterstützen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, und keiner solchen Organisation angehören. Wer falsche Angaben zur Verfassungstreue macht, riskiere die Rücknahme der Beamtenernennung, hieß es.
Zudem führten Erkenntnisse über eine Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Organisation zu einer Prüfung der Maßnahmen, die je nach Einzelfall bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis reichen können. Sütterlin-Waack betonte: «Wir wollen ein ausgewogenes Vorgehen, zwischen der notwendigen Sicherheit, Verfassungsfeinde auszuschließen und dem grundsätzlich selbstverständlich vorhandenen Vertrauen in die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes.»
AfD wird im Norden nicht beobachtet
Bereits im Dezember hatte das Innenministerium Änderungen im Landesverfassungsschutzgesetz in Aussicht gestellt. Dabei ging es auch um zusätzliches Personal, das der Verfassungsschutz bekommen soll, um künftig Bewerberinnen und Bewerber vor ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst überprüfen zu können.
Zur Verfassungstreue von AfD-Mitgliedern wolle sich das Innenministerium allerdings nicht äußern. Dort werde auf den Ausgang des anhängigen gerichtlichen Eilverfahrens auf Bundesebene gewartet. Anders als in anderen Bundesländern ist der AfD-Landesverband im Norden laut Innenministerium in Kiel allerdings kein Beobachtungsobjekt des Landesverfassungsschutzes.
SPD fordert Regelung für Staatsdienst
Nachdem in Rheinland-Pfalz bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein soll, forderte zunächst Schleswig-Holsteins SPD-Fraktion eine entsprechende Regelung für den Norden. «Wer sich in einer Organisation engagiert, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung arbeitet, hat im Staatsdienst nichts verloren», sagte der Sozialdemokrat Niclas Dürbrook.
Er erwarte, dass die Landesregierung eine entsprechende Verordnung vorlege. «Wollen wir zum Beispiel wirklich einen angehenden Lehrer in Schleswig-Holstein einstellen, der in Rheinland-Pfalz wegen seiner dortigen Mitgliedschaft in der rechtsextremen AfD nicht eingestellt wurde?», führte er aus.
Für Dürbrook ist die Antwort klar: «Selbstverständlich darf Schleswig-Holstein für solche Leute kein sicherer Hafen werden», betonte er. Das nördlichste Bundesland hatte nach seinen Angaben bereits vor über einem halben Jahr eine Überprüfung von Bewerbern durch den Verfassungsschutz angekündigt.
Regelung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz werde künftig bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein, kündigte Innenminister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag in Mainz an. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Dies führe dazu, dass auch AfD-Mitgliedern der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt werde.