Sohn soll Mutter mit Harpune in den Kopf geschossen haben

Der 19-Jährige ist bereits vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Der 19-Jährige ist bereits vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Foto: Carola Großewilde/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Wegen heimtückischen Mordes an seiner Mutter steht seit heute ein 19-Jähriger vor dem Landgericht Hamburg. Der junge Mann soll laut Anklage in der Nacht des 15. Dezember 2024 seiner auf dem Wohnzimmersofa schlafenden Mutter mit einer Harpune zwei Aluminiumpfeile in den Kopf geschossen haben. Danach soll er der bewusstlosen Frau mit einem Messer mehrere Schnittverletzungen unter anderem im Bereich des Kopfes und Halses zugefügt haben. Die 50-Jährige starb wenig später in ihrer Wohnung in Hamburg-Bramfeld. Danach meldete sich der junge Mann bei der Polizei und berichtete von der unfassbaren Tat.

Junger Mann leidet an «schizotypischen Erkrankung»

Laut Staatsanwaltschaft leidet der 19-Jährige, der bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, an einer «schizotypischen Erkrankung». Deswegen beantragte der Rechtsanwalt des jungen Mannes auch den Ausschluss der Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung. Die Öffentlichkeit müsse auch ausgeschlossen werden, weil in der Verhandlung familiäre Beziehungen zur Sprache kommen sollen, unter anderem sei der minderjährige Bruder und der Vater des 19-Jährigen als Zeugen geladen. Da der Angeklagte selbst bei der Polizei angerufen und die Tat gestanden habe, sei die Täterschaft bereits eindeutig geklärt, sagte sein Anwalt.

Die Staatsanwältin schloss sich dieser Auffassung an. Ein vorläufiges Gutachten habe bereits das Krankenbild des jungen Mannes bestätigt. Auch der Vorsitzende Richter stimmte dem Ausschluss der Öffentlichkeit bis zum letzten Wort des Angeklagten zu, da «die psychische Verfassung des Angeklagten und deren Auswirkung auf das Tatgeschehen» im Vordergrund stehe. Am ersten Prozesstag wollte sich der Angeklagte, der in einem dunkelgrünen Kapuzenpulli stumm geradeaus starrte, nicht äußern. Die Öffentlichkeit könnte somit erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen werden.