Seniorin nachts im Bett überfallen – fünfeinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
Der Angeklagte wird wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Wegen eines nächtlichen Überfalls auf eine 88-Jährige in Hamburg-Blankenese hat das Landgericht einen Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige habe sich des schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin. 

Nach Feststellung der Strafkammer waren der Angeklagte und ein unbekannter Mittäter am 29. Februar vergangenen Jahres gegen 3.00 Uhr morgens in das Haus der Seniorin eingedrungen und hatten sie beraubt. Der 29-Jährige legte über eine Erklärung seiner Verteidigerin ein Geständnis ab und bekundete Reue. 

Täter überraschten Frau im Schlaf

Die 88-Jährige schlief in jener Winternacht demnach allein in ihrem Ehebett. Ihr Mann war wenige Wochen zuvor gestorben. Dem Angeklagten und seinem Komplizen war das alleinstehende Haus am Rande eines Parks angeblich bei einem Spaziergang am Vortag aufgefallen. Es wirkte unbewohnt, hieß es im Geständnis des Angeklagten. Er schlug ein Fenster ein und gelangte ins Wohnzimmer. Im Schlafzimmer überraschten die beiden Männer die Frau. Der Mittäter sei bei ihr geblieben, damit sie keine Hilfe rufen konnte, sagte die Richterin. Der Angeklagte durchsuchte die Wohnung nach Wertsachen. In Todesangst habe die 88-Jährige auf einen Tisch gedeutet, in dessen Schublade sich 2.500 Euro befanden.

Gefesselt zurückgelassen

Vor ihrer Flucht mit der Beute fesselten die Täter die Frau an Hand- und Fußgelenken mit Kabeln und einem Bademantelgürtel. Damit hätten sie die Seniorin daran hindern wollen, schnell Hilfe zu rufen. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass sich die unter Arthrose leidende Frau nach einiger Zeit selbst befreien und die Polizei rufen konnte. «Man mag sich nicht ausdenken, was sonst passiert wäre», sagte Richterin Carolin Berner. Erst am Abend hatte der Sohn seine Mutter besuchen wollen.

Opfer in Todesangst

Die Strafkammer hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute, mit dem er der 88-Jährigen eine Aussage vor Gericht ersparte. Allerdings sei der Eindruck entstanden, dass er seinen Tatbeitrag kleinreden wollte. Auch wenn er nicht mit der Anwesenheit einer Bewohnerin gerechnet habe, hätte er die Tat jederzeit abbrechen können. «Die Frau erwachte aus dem Schlaf, litt unter Todesangst. Das ist das, was diese Tat so schwerwiegend macht», sagte Berner.

Strafverschärfend sei auch, dass die Täter die Seniorin gefesselt zurückließen. «Ihnen war es egal, was weiter mit ihr passierte.» Bei ihrer Selbstbefreiung zog sich die Frau eine leichte Verletzung am Daumen zu. 

Zahlreiche Vorstrafen

Der litauische Angeklagte war durch eine DNA-Spur überführt und im Dezember in Norwegen verhaftet worden. Er ist nach Angaben des Gerichts vielfach vorbestraft. In seiner Heimat Litauen und in Dänemark wurde er achtmal verurteilt, unter anderem wegen Diebstahl mit Gewaltanwendung und Hehlerei. 

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft beantragt. «Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Menschen, so wach zu werden», sagte sie über die Tat. Die Verteidigerin sprach sich für weniger als vier Jahre Haft aus. «Die Gewalt entsprach nicht der eines kaltblütigen Räubers. Die Frau sollte keine Schmerzen haben», sagte die Anwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.