Schwangere mit Messer angegriffen – Prozess gegen 23-Jährige

Das Amtsgericht St. Georg muss sich mit einem blutigen Streit zwischen zwei jungen Frauen in Hamburg-Horn befassen. (Symbolbild)
Das Amtsgericht St. Georg muss sich mit einem blutigen Streit zwischen zwei jungen Frauen in Hamburg-Horn befassen. (Symbolbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa/lno) – In einem Prozess vor dem Amtsgericht in Hamburg-St.-Georg geht es um einen blutigen Streit zwischen zwei jungen schwangeren Frauen. Eine 23-Jährige soll am 5. Juli 2023 vor einem Haus im Stadtteil Horn ihrer ein Jahr jüngeren Kontrahentin einen Messerstich ins Bein versetzt haben. Bei der Auseinandersetzung habe sie mehrfach gedroht, die 22-Jährige umzubringen, hieß es in der Anklage. Das Messer habe eine Klingenlänge von 15 Zentimetern gehabt. Die Anklage lautet auf gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung sowie Bedrohung.

«Die Hormone sind mit mir durchgegangen»

In einer von ihrem Verteidiger verlesenen Erklärung räumte die 23-Jährige den Stich ein und bat die Verletzte um Entschuldigung. Sie sei nach einem Anruf ihrer früheren Freundin sehr aufgebracht gewesen. Die 22-Jährige habe sie aufgefordert: «Beweg deinen Arsch einfach her!» In einer Chatnachricht hieß es: «Komm, du Hure!» Daraufhin sei sie mit einem E-Scooter zu ihrer Ex-Freundin gefahren. Sie selbst sei damals im dritten Monat schwanger gewesen. «Ich gehe davon aus, dass die Hormone mit mir durchgegangen sind», erklärte die 23-Jährige. Hintergrund des Streits soll gewesen sein, dass die Angeklagte schlecht über die Familie und besonders die Mutter der 22-Jährigen geredet habe. 

Klappmesser nach der Tat weggeworfen

Ein Klappmesser habe sie zunächst unbemerkt in ihrer Weste gehabt. Sie habe es in ihrem Wohnviertel, einem sozialen Brennpunkt, abends häufig zur Selbstverteidigung mitgenommen, erklärte die Angeklagte. «Es war so ein ganz herkömmliches Klappmesser, eins, das man zu Weihnachten geschenkt bekommen könnte.» Die Ex-Freundin habe vor dem Haus mit zwei weiteren Frauen gestanden. Eine habe ein Kind dabeigehabt. 

Es sei gleich zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, wobei das Messer aus der Weste auf den Boden gefallen sei. Sie habe es aufgehoben und blindlings versucht, in Beine zu stechen, um Schläge abzuwehren. «Ich habe weder bewusst in Richtung des Bauches gestochen noch wollte ich sie töten», beteuerte die Angeklagte. Nach der Tat habe sie das Messer weggeworfen.

Beide Frauen inzwischen Mütter

Die damals verletzte Frau sagte als Zeugin unter Tränen, sie habe zwei oder drei Tage im Krankenhaus verbracht. Die Wunde sei operiert worden. Ihr Bein sei durch eine große Narbe entstellt. Die Angeklagte sei früher wie eine Schwester für sie gewesen, sie seien gemeinsam aufgewachsen. «Ein paar Tage vorher waren wir noch miteinander befreundet.» Auch sie sei damals im dritten Monat schwanger gewesen. Beide Frauen erklärten, dass die Geburt ihrer gesunden Kinder sie verändert habe. «Das Einzige, das mir hilft, das zu verarbeiten, ist tatsächlich mein Kind», sagte die Zeugin.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts deutete an, dass das Urteil erst zu einem späteren Termin verkündet werde.