Schüsse auf Polizisten – Prozess wegen Mordversuchs

Der Angeklagte soll dreimal mit einer Pistole auf einen Polizisten geschossen haben, ohne ihn zu treffen.
Der Angeklagte soll dreimal mit einer Pistole auf einen Polizisten geschossen haben, ohne ihn zu treffen. Foto: Bernhard Sprengel/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Gut fünf Monate nach einem Schusswechsel in Hamburg-Neugraben hat am Landgericht ein Prozess gegen einen 22-Jährigen begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem aus Tschetschenien stammenden Angeklagten versuchten Mord an einem Polizisten vor. Er soll am 8. Februar versucht haben, sich einer Festnahme zu entziehen. Dabei habe er drei Schüsse auf einen Zivilfahnder abgegeben. 

Der Anklage zufolge hatte der Beamte am Abend jenes Samstags in der Nähe des S-Bahnhofs Neugraben beobachtet, wie der 22-Jährige und zwei Mittäter auf einen Mann einschlugen und -traten, um diesem eine Umhängetasche zu rauben. Der Fahnder habe sich als Polizist zu erkennen gegeben und dem Angeklagten zugerufen: «Polizei, stehen bleiben!» Der 22-Jährige soll zunächst auf den Beamten zugelaufen sein, woraufhin der Polizist Pfefferspray einsetzte. 

Schüsse aus sieben Meter Entfernung

Der Angeklagte rannte den Angaben zufolge erst weg, drehte sich aber plötzlich um und schoss mit einer Pistole aus rund sieben Meter Entfernung auf den Polizisten, ohne ihn zu treffen. Dieser schoss mit seiner Dienstwaffe zweimal zurück. Der Angeklagte soll daraufhin zwei weitere Schüsse auf den Beamten abgegeben haben. Anschließend flüchtete der Schütze durch die Bahnhofsunterführung. Bei dem Schusswechsel wurde nach Polizeiangaben niemand verletzt.

Erfolgreiche Fahndung

Die Polizei fahndete mit zahlreichen Streifenwagen und einem Hubschrauber nach dem Flüchtigen. Nach rund drei Stunden entdeckten sie den mutmaßlichen Schützen am nahe gelegenen S-Bahnhof Neuwiedenthal und nahmen ihn fest. Die mutmaßliche Tatwaffe fand die Polizei in der Nähe des S-Bahnhofs Neugraben.

Verteidiger kündigt Erklärung an

Der Verteidiger des 22-Jährigen kündigte eine Erklärung im Namen seines Mandanten für den nächsten Prozesstag am Freitag an. Gegebenenfalls werde sich der Angeklagte auch selbst äußern. Die Strafkammer hat acht weitere Verhandlungstermine bis zum 3. September angesetzt.