
Hamburg (dpa/lno) – Ein wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung angeklagter 32-Jähriger hat zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Hamburg keine Aussage gemacht. Wahrscheinlich werde die Verteidigung zu einem späteren Zeitpunkt im Namen ihres Mandanten eine Erklärung abgeben, sagte Ina Franck, die Anwältin des Angeklagten.
Laut Staatsanwaltschaft soll der vorbestrafte Angeklagte am Abend des 20. Januar 2025 zur Wohnung einer Frau gekommen sein, die er kannte. Der 32-Jährige habe ihr gedroht, ihre Kinder zu töten, wenn sie eine zuvor erstattete Anzeige, wonach er ihren Goldschmuck gestohlen habe, nicht zurücknehme. Der Mann habe ein Küchenmesser drohend in Richtung des Halses der Frau erhoben.
Kurze Zeit später sei er noch einmal zu der Wohnung im Stadtteil Eidelstedt zurückgekehrt. Er habe seine Forderung wiederholt, die Frau auf ihr Bett gestoßen und an den Armen festgehalten. Er habe «mit ihr den ungeschützten Geschlechtsverkehr gegen ihren ausdrücklichen Willen vollzogen», teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
Der Angeklagte soll am Tag danach nochmals zurückgekommen sein und erneut die Rücknahme der Anzeige gefordert haben. Dabei drohte er der Frau laut Anklage mit einem Messer in der Hand mit dem Tod. Es sei es ihr schließlich gelungen, die Polizei zu alarmieren.
Verteidigung will Aussage der Frau abwarten
Nach Angaben einer Gerichtssprecherin hat der Angeklagte bei früheren Vernehmungen die Vorwürfe bestritten. Alles sei seinen Angaben zufolge einvernehmlich geschehen. Er und das mutmaßliche Opfer waren laut seiner Angabe einmal ein Paar. Das sehe die Frau aber anders, berichtete die Sprecherin.
Die Verteidigung erklärte, sie vermisse in der vorliegenden Akte Unterlagen zum psychischen Gesundheitszustand der Frau. Die seien aus ihrer Sicht wichtig für den Prozess. Deshalb werde man vor einer Erklärung erst die Aussage der Frau abwarten, um sich selbst einen ersten Eindruck zu verschaffen.
Das Verfahren soll am Freitag fortgesetzt werden. Das Landgericht hat insgesamt neun Prozesstage bis Anfang Juli angesetzt.