Ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte unterwegs: Und dann?

24. November 2025 12:02Quelle: NDR / RSS-Feed-Import

Ohne Winterreifen bei Schnee und Glätte unterwegs: Und dann?

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Glätteunfälle in Schleswig-Holstein: Frost und Schnee in der Nacht zu Montag verursachten im Norden rund 50 Glätteunfälle, die meist zu Blechschäden oder Leichtverletzten führten. Auf der A7 überschlug sich ein Pkw zwischen Großenaspe und Bad Bramstedt, und ein schwer beladener Lkw rutschte bei Neumünster-Mitte in den Graben. Ein weiterer Lkw-Unfall erforderte eine Vollsperrung der A7 zwischen Henstedt-Ulzburg und Kaltenkirchen. Auch auf der A1 (zwischen Bad Schwartau und Lübeck-Zentrum) und der A20 (Anschlussstelle Lübeck-Süd Richtung Rostock) kam es zu Unfällen.

Um die Straßen zu räumen, waren die Winterdienste, wie das Technische Betriebszentrum (TBZ) Flensburg ab 2:30 Uhr, die ganze Nacht im Einsatz. Am Morgen konnte die Räumung aufgrund einsetzenden Tauwetters eingestellt werden.

Winterreifenpflicht und Sanktionen: Der ADAC mahnt, dass das Fahren ohne geeignete Bereifung Konsequenzen hat. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Autofahrer in Deutschland nur mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen (erkennbar am Alpine-Symbol) fahren. Wer ohne geeignete Reifen unterwegs ist, muss als Fahrer ein Bußgeld von 60 Euro zahlen (80 Euro bei Behinderung des Verkehrs) sowie einen Punkt in Flensburg in Kauf nehmen. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Folgen bei Unfällen mit Sommerreifen: Bei einem Unfall unter winterlichen Bedingungen kann die Kaskoversicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Bei einem unverschuldeten Unfall kann es außerdem Probleme mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung wegen eines möglichen Mitverschuldens geben.

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