Tödlicher Balkonsturz – Angeklagter will Erklärung abgeben

Der Angeklagte will am nächsten Prozesstag eine Erklärung verlesen lassen.
Der Angeklagte will am nächsten Prozesstag eine Erklärung verlesen lassen. Foto: David Hammersen/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Er soll laut Anklage so gewalttätig gewesen sein, dass seine Ex-Partnerin in Panik von ihrem Balkon sprang und starb: Vor dem Hamburger Landgericht hat heute der Prozess gegen einen 32-Jährigen begonnen. Dem Angeklagten wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen. 

Der vorbestrafte Mann, der nach eigenen Angaben die marokkanische und die libysche Staatsangehörigkeit hat, wurde im November von Italien nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Behörde geriet er am 17. August 2024 mit seiner Ex-Freundin in deren Wohnung im Stadtteil Eilbek in einen Streit.

Dabei soll der Angeklagte ihr unter anderem eine blutende Schnittverletzung mit einem Brotmesser am Daumen zugefügt, ihr büschelweise Haare ausgerissen und ihr mit den Händen die Atemwege zugehalten haben, sagte die Staatsanwältin bei Anklageverlesung.

Anklage: Frau stürzte sich trotz Lebensgefahr in die Tiefe

Die Frau sei daraufhin in Panik geraten und über das Geländer des Balkons gestiegen, um sich dem Zugriff des Angeklagten zu entziehen. «Sie stürzte sich trotz der damit für sie verbundenen, erkannten Lebensgefahr in die Tiefe», sagte die Staatsanwältin.

Der Mann habe ohne Rettungsbemühungen die Wohnung verlassen und sei in Richtung U-Bahnhof Ritterstraße geflüchtet. Deshalb sei er auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen angeklagt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Er habe in diesem Moment ja nicht wissen können, dass sie nicht mehr zu retten gewesen sei. Die Frau starb wenig später in einer Klinik an ihren vielen Verletzungen.

Verteidiger kündigt Verlesung einer Erklärung an

Der Verteidiger stellte einen Befangenheitsantrag gegen die Richter, eine Entscheidung ist noch offen. Sollte der Anwalt damit keinen Erfolg haben, kann der Prozess am Montag weitergehen. In dem Fall würde der Verteidiger an dem Verhandlungstag eine schriftliche Erklärung im Namen seines Mandanten vorlesen. Fragen werde dieser aber nicht beantworten. Zum Zeitpunkt der Anklageerhebung gab es laut Staatsanwaltschaft keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit.

Nach dem tödlichen Balkonsturz, der in Hamburg für viel Aufsehen gesorgt hatte, hatte die Polizei in der Öffentlichkeitsfahndung die Bezeichnung Ex-Freund benutzt. Die beiden sollen mal eine Beziehung gehabt haben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie der genaue Stand zum Zeitpunkt der Tat gewesen sei, sei aber unklar.