Mitbewohner erstochen – 38-Jähriger kommt lebenslang in Haft

Der 38-Jährige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild)
Der 38-Jährige wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. (Archivbild) Foto: Markus Scholz/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Für einen tödlichen Messerangriff auf einen Mitbewohner kommt ein 38 Jahre alter Angeklagter wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige am 1. Juli vergangenen Jahres im Stadtteil Dulsberg seinen Mitbewohner mit einem Messerstich in den Hals heimtückisch ermordet hat. 

«Das ist ein furchtbarer Tod, der einen ratlos zurücklässt», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. «Warum musste er sterben? Eine Antwort haben wir nicht bekommen.» Der Angeklagte habe sich schweigend verteidigt und es gab keine Zeugen. Daher wisse man nicht, warum der Angeklagte unvermittelt auf seinen Mitbewohner eingestochen habe. Aber an der Täterschaft bestehe kein Zweifel, die Beweislage sei erdrückend. 

Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt 

«Der Angeklagte handelte heimtückisch, da er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt hat», sagte der Richter. Nach der Tat hatte sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen lassen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger beantragte eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags. 

Konfliktreiche Zweck-WG

Der Angeklagte, ein Italiener, und das Opfer wohnten nach Angaben des Richters zusammen mit einem dritten Mann in einer Art Zweck-WG in einem Mehrfamilienhaus. Schon in der Vergangenheit habe es zwischen dem Beschuldigten und dem später getöteten Mann Konflikte gegeben, die aus dem Zusammenleben resultierten. So habe sich der Angeklagte über Dreck im Bad und die Zimmerlautstärke seines Mitbewohners beschwert.

Beide wohnten demnach erst seit Kurzem in Hamburg, das Opfer war aus der Türkei gekommen, um seinem Bruder in einem Imbiss zu helfen. Der ebenfalls 38 Jahre alte Türke sprach kaum Deutsch und konnte sich mit dem Angeklagten daher nicht richtig verständigen. Der Angeklagte arbeitete als Haustechniker und galt als freundlicher und netter Kollege. 

Angriff an der Zimmertür

Am späten Abend der Tat kurz nach 23 Uhr hatte der 38-Jährige nach Angaben des Richters an die Zimmertür seines Mitbewohners geklopft und ihn auf einen Vorfall am Morgen angesprochen. Dabei sei es wahrscheinlich wieder um die Zimmerlautstärke gegangen. Das Opfer war erst um 22.00 Uhr von der Arbeit in dem Imbiss zurückgekommen.

Dann soll der Angeklagte plötzlich mit einem Messer in den Hals seines Mitbewohners gestochen haben. Als sich der Verletzte wegdrehte, soll ihm der Angeklagte noch zwei Stiche in den Hinterkopf versetzt haben. Dem Mitbewohner wurde die Halsschlagader durchtrennt, er starb noch am Tatort. Der dritte Mitbewohner rief Polizei und Krankenwagen, der 38-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. 

«Wahrscheinlich weil er seine Ruhe haben wollte, beschloss er, ihn zu töten», sagte der Richter. Das Opfer habe nicht den Hauch einer Überlebenschance gehabt. Der Angeklagte sei jedoch voll schuldfähig. Ein Sachverständiger habe kein psychisches Krankheitsbild feststellen können.