Mann nach Irrfahrt in gestohlenem Rettungswagen vor Gericht

In dem Verfahren geht es um die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik.
In dem Verfahren geht es um die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Foto: Sönke Möhl/dpa

Kiel (dpa) – Ein halbes Jahr nach der Irrfahrt eines Mannes in einem gestohlenen Rettungswagen hat vor dem Landgericht Kiel der Sicherungsprozess begonnen. In dem Verfahren geht es um die Unterbringung des 29-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 18. November 2024 mit einem in Hamburg gestohlenen Rettungswagen nach Kiel geflüchtet sein. Dort soll er eine unbewaffnete Polizeibeamtin als Geisel gefordert haben. Er habe gedroht, einen Sprengsatz an seinem Körper zu zünden. Die Fahrt endete mit einem Unfall. Einen Sprengsatz hatte der Mann nicht bei sich.

Bereits am 10. April 2024 soll der Angeklagte mit einem gestohlenen Traktor zu einem Flugplatz nach Stendal in Sachsen-Anhalt gefahren sein und dort während einer Nato-Übung mit der Detonation einer angeblichen Sprengstoffweste gedroht haben. Nach einer mehrstündigen Verfolgungsjagd soll der Mann in einem Rettungswagen einen Polizeibeamten mit einer Schere angegriffen haben.

Der Verteidiger des 29-Jährigen forderte wegen der zu erwartenden Erörterungen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende Richter wies das zumindest für das Verlesen der Anklageschrift zurück. Aktuell ist der Mann in einer Klinik untergebracht. Der Prozess wird mit Zeugenaussagen fortgesetzt.