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Das Kabinett Schleswig-Holstein hat einen Gesetzesentwurf zur Entlastung finanzschwacher und bürokratisch überlasteter Kommunen beschlossen. Das Maßnahmenpaket zielt darauf ab, den Gemeinden mehr Eigenverantwortung und finanzielle Spielräume zu verschaffen.
Erweiterte Tourismusfinanzierung durch Gästeabgabe
Die bisherige Kurabgabe, die nur von rund 190 anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben werden durfte, wird in „Gästeabgabe“ umbenannt. Künftig dürfen auch anerkannte Tourismusorte – derzeit Lübeck, Flensburg und Albersdorf – diese Abgabe zur Finanzierung touristischer Infrastruktur (wie Strandreinigung oder Promenadengestaltung) erheben. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) sieht darin eine Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen. Bernd Buchholz (FDP) hingegen kritisierte die Einführung der Gästeabgabe scharf als „Gift für den Tourismus,“ da sie die Abgabenlast erhöhe und die Preise ohne Leistungsverbesserung in die Höhe treibe.
Mehr Autonomie und neue Regeln für Bürgermeister
Das Land senkt die bisherige Grenze für die Einstellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters von 4.000 auf 2.000 Einwohner, wodurch auch kleinere Kommunen eine professionelle Führung einsetzen können. Zudem wird die Bürokratie für die Gemeindeverwaltungen abgebaut: Änderungen an den Hauptsatzungen, welche die Abläufe und Organisation regeln, müssen zukünftig nicht mehr von der Kommunalaufsicht des Landes genehmigt werden. Die Gemeinden können diese alleine verändern.
Gemischte politische Reaktionen
Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag begrüßt das Paket zwar als Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten, sieht darin aber keine große Reform. Die SPD-Fraktion (Kai Dolgner) kritisierte die Maßnahmen als „Mischung aus Ideenlosigkeit und Verzagtheit“ und bemängelte, dass die Entbürokratisierungsmaßnahmen, wie die Änderung der Hauptsatzungen, nur marginale Wirkung zeigten. Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres im Landtag beraten.
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