Justizministerium: Keine Entscheidung im Fall Carstens

Otto Carstens war im Jahr 2023 von der Universität Innsbruck der Doktor in Rechtswissenschaften aberkannt worden. (Archivbild)
Otto Carstens war im Jahr 2023 von der Universität Innsbruck der Doktor in Rechtswissenschaften aberkannt worden. (Archivbild) Foto: Axel Heimken/dpa

Kiel (dpa/lno) – Nach Angaben des Schleswig-Holsteinischen Justizministeriums liegt im Verfahren um den Entzug des Doktorgrads von Staatssekretär Otto Carstens (CDU) noch keine rechtskräftige Entscheidung vor. Der Staatssekretär lasse mitteilen: «Mein österreichischer Rechtsanwalt hat gegen die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde erhoben», teilte das Ministerium mit. Die nächste Instanz sei der Verwaltungsgerichtshof. 

Die SPD-Landtagsfraktion hatte am Donnerstag Klarheit in dem Verfahren gefordert, denn aus den Entscheidungsgründen im Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts gehe hervor, dass das Gericht von einer vorsätzlichen Täuschungshandlung ausgehe. Eine Revision hat das Gericht den Angaben nach nicht zugelassen. 

Laut dem SPD-Abgeordneten Marc Timmer würden die Entscheidungsgründe allerdings den Darstellungen Carstens im Innen- und Rechtsausschuss widersprechen.

Carstens scheiterte mit erster Beschwerde

Carstens war im Jahr 2023 von der Universität Innsbruck der Doktor in Rechtswissenschaften aberkannt worden, weil er seine Masterarbeit ohne Hinweis in die Dissertation eingebracht haben soll. Nach Angaben des Justizministeriums war Carstens im April 2025 zunächst mit einer Beschwerde vor Gericht gescheitert.