Innensenator warnt vor Scheitern eines AfD-Verbotsverfahrens

Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) glaubt, dass ein AfD-Verbotsverfahren mit erheblichen Risiken verbunden wäre. (Archivbild)
Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) glaubt, dass ein AfD-Verbotsverfahren mit erheblichen Risiken verbunden wäre. (Archivbild) Foto: Soeren Stache/dpa

Hamburg (dpa/lno) – In der Diskussion um ein Verbotsverfahren gegen die AfD hat sich Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) skeptisch gezeigt. «Ein solches Verfahren wäre eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland», sagte der SPD-Politiker dem «Hamburger Abendblatt». Man dürfe auf keinen Fall riskieren, dass ein Verbotsverfahren scheitert. «Das wäre ein Konjunkturprogramm für die AfD, von der sich das Parteienspektrum der demokratischen Mitte wahrscheinlich so schnell nicht erholen würde.» 

Grote sieht nach eigener Aussage außerdem die Gefahr, dass ein Verbotsverfahren erhebliche Teile der Bevölkerung in eine große Distanz zum politischen System bringen würde. Er betonte jedoch: «Wenn es erforderlich ist, um unsere Demokratie vor Feinden zu schützen, dann muss man das machen.»

Bürgerschaftsausschuss befasst sich mit Verbotsverfahren

SPD und Grüne in der Hamburgischen Bürgerschaft wollen ein mögliches Parteiverbotsverfahren prüfen. Dazu solle es möglichst zeitnah im Verfassungsausschuss eine Selbstbefassung geben, hatten die beiden Fraktionsvorsitzenden, Dirk Kienscherf (SPD) und Sina Imhof (Grüne), in der vergangenen Woche mitgeteilt. 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft. Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln legt der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

Beratung über Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst

Sollte die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch gerichtlich bestätigt werden, hätte dies nach Ansicht von Grote Auswirkungen auf den Umgang mit AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst. «Rechtlich wären die Folgen wohl in jedem Einzelfall zu prüfen und je nach Art und Umfang der Beschäftigung in der Partei und je nach Art des Beschäftigungsverhältnisses können die Bewertungen unterschiedlich sein», sagte der Innensenator. Die Bundesländer strebten dabei einen gemeinsamen Maßstab an. «Das Thema gehen wir auf der Innenministerkonferenz Mitte Juni an», sage Grote.