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Verwaltungsgericht entscheidet über Schiller-Oper: Eigentümerin muss Stahlgerüst erhalten
Nach einem über zehn Jahre andauernden Rechtsstreit um das historische Stahlgerippe der Hamburger Schiller-Oper hat das Verwaltungsgericht zugunsten der Stadt entschieden. Die Eigentümerin des Grundstücks hatte wiederholt versucht, das Baudenkmal abzureißen, wobei sie argumentierte, die Stahlkonstruktion sei nicht mehr zu retten und die Forderungen des Denkmalschutzamtes seien wirtschaftlich unzumutbar.
Das Gericht gab der Stadt und dem Denkmalschutzamt nunmehr recht. Die Eigentümerin muss auf eigene Kosten die denkmalgeschützte Konstruktion dauerhaft sichern und sanieren. Sollte die Eigentümerin dieser Pflicht nicht nachkommen, wird die Stadt die Sanierung durchführen und die Kosten in Rechnung stellen; die Kulturbehörde bereitet diese Schritte bereits vor.
Allerdings hat die Eigentümerin noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Die Linksfraktion hatte die Stadt in der Vergangenheit kritisiert, sich von der Eigentümerin „vorführen“ zu lassen, während die Kulturbehörde auf die komplexen und hohen rechtlichen Hürden bei Eingriffen in Privateigentum verwies.
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