Gemeindegründer wegen sexueller Übergriffe verurteilt

Der Gründer einer religiösen Vereinigung ist in Hamburg verurteilt worden. (Symbolbild)
Der Gründer einer religiösen Vereinigung ist in Hamburg verurteilt worden. (Symbolbild) Foto: Jonas Walzberg/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Der Gründer einer sektenähnlichen Vereinigung in Hamburg ist wegen sechs sexueller Übergriffe und einer Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts bewertete die Aussagen der Zeuginnen als glaubhaft. «Sie haben ein System aufgebaut, das davon gelebt hat, Vertrauen auszunutzen», sagte der Richter während der Urteilsbegründung zum Angeklagten. 

Der Prozess gegen den 52-Jährigen begann im November des Vorjahres. Er war in Großbritannien verhaftet und später nach Deutschland ausgeliefert worden. 

Täter hat System aufgebaut

Die Verbrechen ereigneten sich laut Anklage zwischen 2017 und 2020. Fünf Frauen wurden Opfer des Mannes. Sie traten als Zeuginnen auf. Tatorte waren ein Gebäude einer Gemeinde und die Wohnung des Angeklagten in Hamburg-Eilbek. Eine Vertreterin der Nebenklage ordnete die Gemeinde auf Rückfrage als freikirchlich ein. 

Das Gericht stellte letztlich sieben Taten fest, wobei die Anklage wegen eines Missverständnisses 16 Tatvorwürfe umfasst hatte. 

Nebenklage: Betroffene nicht zufrieden mit Strafe

Nach dem Urteil sagte die Anwältin der Nebenklage, die drei betroffene Frauen vertrat, sie sei glücklich, dass die Kammer den Zeuginnen glaubte. Die Mandantinnen seien allerdings nicht zufrieden mit der Strafe angesichts der schweren Folgen der Taten. Diese hätten den Glauben erschüttert.

Angeklagter soll mit Fluch gedroht haben

Laut Ausführung des Gerichts machte der Mann falsche Versprechungen, demütigte Frauen und drohte ihnen, damit seine sexuellen Wünsche erfüllt wurden. Er übte Druck aus, indem er drohte, Flüche auszusprechen. Er sagte, er handle in Gottes Willen. In einem Fall habe er einer Frau während einer Chorprobe wuchtig in den Bauch geschlagen. 

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsbegründung aufmerksam. Er hörte dem Dolmetscher zu, der Englisch sprach. In einem Fall lachte er auf, möglicherweise um sein Missfallen auszudrücken. 

Schlussvorträge unter Ausschluss der Öffentlichkeit 

Unbekannt ist, was Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den Plädoyers forderten, weil diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten wurden. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; der Verurteilte kann Revision einlegen.