
Leipzig/Kiel (dpa/lno) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Kiel wegen Geiselnahme in zwei besonders schweren Fällen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung gegen einen jungen Mann bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im September 2023 eine damals 29-Jährige in einem Hangar auf dem ehemaligen Gelände des Marinefliegergeschwaders 5 (MFG-5) in Kiel festgehalten hat. Die Frau war von Spezialkräften der Polizei befreit worden.
Das Landgericht hatte den damals 27 Jahre alten Mann im vergangenen November zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Zugleich ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann insgesamt elf Straftaten gegen zwei Frauen vor.
Die Leipziger Richter wiesen die Revision des Angeklagten ab, wie aus dem Beschluss des BGH vom 20. Mai hervorgeht. Damit ist das Urteil rechtskräftig.