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Mitte Januar 2026 verlieren Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung und die damit verbundene Erhöhung der Fälschungssicherheit der Dokumente. Generell müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise in das neue EU-Format umgetauscht werden.
Die Frist für den vollständigen Führerschein-Umtausch in der EU endet am 19. Januar 2033. Der Umtausch erfolgt gestaffelt, wobei bei Dokumenten, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, das Ausstellungsdatum maßgeblich ist. Die nächste kritische Frist betrifft Inhaber der ersten im Scheckkartenformat ausgestellten Führerscheine (Ausstellung 1999 bis 2001), die ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2026 tauschen müssen. Insgesamt sind laut Bundesverkehrsministerium deutschlandweit etwa 42 Millionen Führerscheine betroffen. Eine Sonderregelung gilt für vor 1953 geborene Personen: Sie haben unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins ebenfalls bis 2033 Zeit für den Umtausch.
Die Führerscheinstellen verzeichnen bereits einen deutlichen Anstieg der Antragszahlen; beispielsweise werden im Kreis Pinneberg aktuell 40 bis 50 Umtauschanträge pro Tag bearbeitet, wobei im Dezember ein Anstieg auf etwa 200 Anträge täglich erwartet wird. Die Abläufe für den Umtausch sind in den Kreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich geregelt (digital, postalisch oder vor Ort). Informationen zur Vorgehensweise müssen bei der jeweils zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt eingeholt werden. Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Die Kosten für den eigentlichen Umtausch belaufen sich auf rund 30 Euro.
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