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Die 4. Finanzministerkonferenz der norddeutschen Bundesländer fand im Lübecker Rathaus statt. Im Fokus standen die angespannte Haushaltslage, die Reform der Schuldenbremse sowie die Erbschaftssteuer.
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) betonte, dass trotz positiver Steuerschätzungen die finanziellen Spielräume der Länder und Kommunen aufgrund hoher Erwartungen, beginnender Tarifverhandlungen, steigender Sozial- und Personalausgaben sowie geplanter Steuermindereinnahmen durch den Bund stark eingeschränkt blieben.
Die Länder lehnen die Tarifforderungen im öffentlichen Dienst als unrealistisch ab. Die Gewerkschaften ver.di und dbb fordern sieben Prozent mehr Gehalt (mindestens 300 Euro monatlich). Die Umsetzung würde für die Länder jährliche Zusatzkosten von rund 4 Milliarden Euro verursachen, die sich bei Übertragung auf Beamte auf etwa 12,6 Milliarden Euro erhöhten.
Die Finanzminister richteten Forderungen nach verlässlichen Entscheidungen an die Bundesregierung. Insbesondere bei der Reform der Schuldenbremse und der Bekämpfung von Geldwäsche müsse der Bund die koordinierende Rolle übernehmen. Schneider forderte zur gezielten Verfolgung illegaler Finanzströme ein eigenes Bundesamt, da Finanzkriminalität Ländergrenzen überschreite.
Die Nordländer sind sich einig, dass die Regeln zur Schuldenbremse mit Augenmaß weiterentwickelt werden müssen. Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (SPD) bekräftigte, dass Sondervermögen ein wichtiger Anfang seien, dies jedoch nicht ausreiche. Er forderte die Überarbeitung weiterer Elemente der Schuldenbremse.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Forderung nach einer gerechteren Erbschaftssteuer. Bremens Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) kritisierte die Ungerechtigkeit, dass Firmenerben mit hohem Vermögen, insbesondere durch die Steuerfreiheit von Betriebsvermögen, oft kaum Steuern zahlen, während kleine Erben belastet werden. Hamburgs Senator Andreas Dressel (SPD) schlug vor, die Akzeptanz bei Firmenerben durch zweckgebundene Investitionen (z.B. in Bildung) zu erhöhen, um die Unternehmenssubstanz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Die Minister rechnen mit weiteren Hinweisen durch die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Schließlich wurde die Stärkung der Ausfallsicherheit zentraler Finanzprozesse besprochen. Angesichts der Gefahr durch Cyberkriminalität strebt Mecklenburg-Vorpommern (MV) – nach dem Vorbild von Bremen und Hamburg – eine engere Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein an. Ziel ist die Gewährleistung wichtiger Zahlungen und der kurzfristigen Liquiditätsbeschaffung, selbst bei einem Ausfall von IT-Systemen oder Kreditstrukturen.
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