
Hamburg (dpa/lno) – Wegen des Einschmuggelns von Handys und Drogen in die Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel hat das Landgericht Hamburg zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Angeklagten im Alter von 30 und 39 Jahren, die bereits wegen anderer Delikte in Haft sitzen, bekamen drei Jahre und neun Monate.
Ehefrau als Komplizin
Die Ehefrau des 30-Jährigen brachte die Sendungen in den Jahren 2019 und 2020 auf den Weg – gemäß den Anweisungen ihres Mannes, wie das Gericht feststellte. In einem Fall nähte sie 68 Gramm Cannabinoid in einen Teppich ein. Dieser wurde jedoch von Beamten des Gefängnisses abgefangen.
Die 33-Jährige wurde wie die beiden männlichen Angeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Drogenhandels sowie Bestechung schuldig gesprochen. Sie bekam zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Justizmitarbeiterin ließ sich bestechen
Auch ein Paket mit fünf Handys und 214 Gramm Haschisch erreichte die Adressaten hinter Gittern nicht, weil die Angeklagten bereits von der Polizei überwacht wurden. Es sollte von einer Bezugsbetreuerin des 39-Jährigen in die umgangssprachlich «Santa Fu» genannte JVA geschmuggelt werden.
Die 41-Jährige hatte zuvor schon zwei Pakete mit ungeklärtem Inhalt illegal in die JVA gebracht, wie sie vor Gericht gestand. Sie sei unter Druck gesetzt worden, die Pakete für jeweils 250 Euro einzuschmuggeln. Das Gericht verurteilte sie wegen Bestechlichkeit zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Ihren Job hat sie bereits verloren.
Fünfte Angeklagte freigesprochen
Eine fünfte Angeklagte stand wegen Geldwäsche vor Gericht, weil angeblich auf ihr Konto ein erpresster Betrag von 500 Euro überwiesen worden sein soll. Das konnte im Prozess jedoch nicht nachgewiesen werden und die 39-Jährige wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert, so jeweils sieben Jahre für die beiden Männer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.