CAU – Neustart bei der Besetzung des Präsidentenpostens

In einem Beschluss bemängelte das Gericht das Auswahlverfahren um den Präsidentenposten der Kieler Universität. (Symbolbild)
In einem Beschluss bemängelte das Gericht das Auswahlverfahren um den Präsidentenposten der Kieler Universität. (Symbolbild) Foto: Axel Heimken/dpa

Kiel (dpa/lno) – Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) startet das Auswahlverfahren für den Präsidentenposten der Uni neu. In einer außerordentlichen Sitzung habe der Senat entschieden, keine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts einzulegen, teilte die Universität mit. 

Das Gericht in Schleswig hatte die Besetzung des Präsidentenpostens der Universität Mitte Juni vorläufig untersagt. In einem Beschluss bemängelte das Gericht das Auswahlverfahren. Der Senat der Universität wird den Angaben nach keine Beschwerde dagegen einlegen. 

Daher sei die Findungskommission damit beauftragt worden, die seinerseits zum Auswahlgespräch eingeladenen Personen zu kontaktieren, ob sie ihre Bewerbung weiterhin aufrechterhalten. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen werde der Senat laut CAU dann auf Basis des Berichts der Kommission treffen. So könnte das Verfahren ab den Auswahlgesprächen wiederholt oder abgebrochen werden, um die Position neu auszuschreiben. 

Fehlerfreies Verfahren verletzt

Ein unterlegener Bewerber hatte laut dem Verwaltungsgericht in Schleswig Eilrechtsschutz beantragt. Die 12. Kammer sah demnach den Anspruch des Antragstellers auf ein fehlerfreies Bewerbungsverfahren als verletzt an.

So habe dem für die Auswahlentscheidung zuständigen Senat ein Wahlvorschlag der Findungskommission vorgelegen, auf dem nur eine Person für das Amt wählbar gewesen sei, denn ein Bewerber hatte seine Bewerbung zurückgezogen. Grundsätzlich muss nach Auffassung des Gerichts der Wahlvorschlag jedoch mindestens zwei für das Amt geeignete Namen enthalten.

Im November 2024 hatte der Senat die Agrarökonomin Insa Theesfeld zur Präsidentin gewählt.