Bund der Kriminalbeamten möchte mehr Befugnisse

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht die Polizei für die Verfolgung von Pädokriminellen, die sich nur im Internet bewegen, schlecht vorbereitet (Symbolbild).
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter sieht die Polizei für die Verfolgung von Pädokriminellen, die sich nur im Internet bewegen, schlecht vorbereitet (Symbolbild). Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Nach der Festnahme eines 20-Jährigen in Hamburg, der als Kopf einer Gruppe jahrelang Kinder im Internet missbraucht und in einem Fall zum Suizid gedrängt haben soll, fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter mehr Befugnisse im Kampf gegen Pädokriminelle. Bislang würden solche Fälle oft nur zufällig oder durch Hinweise aus dem Ausland entdeckt, sagte der Hamburger BDK-Vorsitzende Jan Reinecke, dem Norddeutschen Rundfunk. 

Auf Täter, die sich ausschließlich im Internet bewegten, sei die Polizei nicht ausreichend vorbereitet. «Wir brauchen spezialisierte Kräfte, die gezielt im Netz nach solchen Taten suchen – nicht erst dann, wenn ein Kind tot ist», sagte Reinecke und forderte mehr Personal, neue rechtliche Befugnisse, eine zentrale Zuständigkeit – etwa beim Bundeskriminalamt – sowie eine rechtssichere Vorratsdatenspeicherung.

Post und Telefonate des Verdächtigen werden in U-Haft überwacht 

Der 20-Jährigen, der am Dienstag unter Mordverdacht in der Wohnung seiner Eltern verhaftet worden war, ist laut Staatsanwaltschaft dringend verdächtig, seit seinem 16. Lebensjahr mehr als 120 Straftaten begangen zu haben – darunter solche, die sich gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung von insgesamt acht kindlichen und jugendlichen Opfern gerichtet hätten. Einen 13-jährigen US-Amerikaner soll er in den Suizid getrieben haben.

Der Beschuldigte ist laut Staatsanwaltschaft in der Untersuchungshaftanstalt unter den dort bestehenden Sicherheitsvorkehrungen untergebracht. «Besuche, Post und Telefonate werden überwacht», sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Das Verfahren gegen den 20-Jährigen werde vor dem Jugendschwurgericht geführt.