Bestechungsvorwürfe in Prozess um Krebsmittel bestritten

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück.
Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Foto: Marcus Brandt/dpa

Hamburg (dpa/lno) – In einem Hamburger Prozess um mutmaßliche Bestechung in Zusammenhang mit teuren Krebsmedikamenten haben die drei Angeklagten die Vorwürfe bestritten. Ein 63 Jahre alter Krebsarzt steht wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit vor dem Landgericht, ein Apotheker (59) und ein Unternehmensberater (65) wegen gewerbsmäßiger Bestechung im Gesundheitswesen.

Der vorbestrafte Onkologe aus Reinbek soll laut Anklage mit dem Apotheker vereinbart haben, dass dieser Rezepte für die Zubereitung hochpreisiger Krebsmedikamente – sogenannte Zytostatika – erhält. Dafür habe der Arzt finanzielle Vorteile gehabt und zwischen 2016 und 2021 ein Darlehen in Höhe von 157.500 Euro vom Apotheker bekommen.

Anwalt: Apotheker wollte Arzt lediglich helfen

«Es gab keine verbotene Verknüpfung», erklärte die Verteidigung des Apothekers am ersten Prozesstag in einem Statement. Ihr Mandant habe dem Arzt lediglich helfen wollen, der ihm erklärt habe, durch einen früheren Geschäftspartner in eine finanzielle Notlage geraten zu sein. Der Apotheker habe sich sogar noch von einem Medizinrechtler beraten lassen, der keine Bedenken bei dem voll verzinsten Kredit gesehen habe.

Die Verteidigung des Krebsarztes betonte, im Vordergrund habe immer die beste Versorgung der Patienten gestanden. Es habe nur wenige Apotheken gegeben, die solche Medikamente so zeitnah hätten herstellen können. Vorgaben für Gegenleistungen seien nicht gemacht worden. Der Onkologe habe sich immer für den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen engagiert. «Ich hielt und halte das alles für rechtskonform», hieß es in einer Erklärung im Namen des 63-Jährigen.

Staatsanwaltschaft: Hoher Schaden für Krankenkasse

Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: Zwischen Oktober 2017 und Dezember 2021 soll der Apotheker ihrer Ansicht nach im bewussten Zusammenwirken mit dem Arzt die in seiner Apotheke im Stadtteil Harburg eingelösten Rezepte einer gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung gestellt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern deshalb auch gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrug in 32 Fällen vor.

Ihnen sei bewusst gewesen, dass diese Verordnungen aufgrund ihrer zu Unrecht getroffenen Vereinbarung nicht abrechnungsfähig gewesen seien. Die Krankenkasse beglich die Rechnungen. Hierdurch entstand ihr laut Anklage ein mutmaßlicher Schaden in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro.

Verteidigung: Kein Zusammenhang zwischen Verordnungen und Darlehen

Mit dem mitangeklagten Unternehmensberater, der Verbindungen zu einer Apotheke in Aschaffenburg hatte, schloss der Onkologe der Anklage zufolge im Februar 2017 eine ähnliche Vereinbarung. Bis November 2018 soll der Arzt finanzielle Vorteile in Form von Darlehen in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erhalten haben.

Auch die Verteidigung des Unternehmensberaters erklärte, es haben keinen Zusammenhang zwischen den Verordnungen und dem Darlehen gegeben. Man sei auch immer davon ausgegangen, dass das geliehene Geld wie vereinbart zurückgezahlt werde. Der Anwalt des 65-Jährigen kritisierte, es gebe «Ermittlungslücken». Das Landgericht hat 14 Prozesstage bis Mitte Juli anberaumt.

Gericht: Keine Verbindung zu einem anderen aktuellen Fall

Am Montag hatte ein anderer Fall um Krebsmittel in der Hansestadt für Schlagzeilen gesorgt. Wegen besonders schwerer Bestechung und bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs in Millionenhöhe erhob die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Landgericht Anklage gegen sechs Verantwortliche der Alanta Health Group. Mittels Bestechung sollen sie Ärzte dazu gebracht haben, Patienten hochpreisige Krebsmedikamente – sogenannte Zytostatika – aus Herstellung der eigenen Apotheken zu verordnen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Beschuldigt sind den Angaben zufolge zwei Apotheker und vier leitende Mitarbeiter ihrer Unternehmen. Die Alanta Health Group wies die Vorwürfe zurück. Eine Gerichtssprecherin sagte auf Anfrage, dass es keine Querverbindungen zwischen diesem Fall und dem aktuellen Prozess gebe.