
Kiel (dpa/lno) – Gut sieben Monate nach den schrecklichen Geschehnissen in Schackendorf (Kreis Segeberg) befragt das Landgericht Kiel Polizisten zu deren Vernehmungen des Angeklagten und eines mittlerweile gestorbenen Opfers. Mit dem schwer verletzten Mann habe er eine kürzere Vernehmung am Krankenbett und im späteren Verlauf eine Videovernehmung gemacht, sagte einer der Beamten am zweiten Verhandlungstag. «Für ihn war recht klar, dass sie zuerst angegriffen wurde und dann er.»
Ein 53-Jähriger muss sich wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht verantworten. Bei der Tat am 16. November in Schackendorf wurden dessen 51 Jahre alte Ex-Partnerin getötet und ihr 45 Jahre alter neuer Lebensgefährte lebensgefährlich verletzt. Der Mann war seitdem unter anderem querschnittsgelähmt und starb knapp vier Monate später.
Tatgeschehen
Der 45-Jährige habe ausgesagt, dass seine Partnerin an dem Tag Frühdienst gehabt habe, sagte ein Polizist. Beide hätten zum Gassigehen am frühen Morgen das Haus mit den beiden Hunden verlassen und jeweils direkt das eigene Auto aufgesucht. Er habe seinen Rucksack im Wagen verstauen wollen und sich dafür in den Wagen gebeugt. Dann habe er Geräusche vernommen. Er habe sich aufgerichtet. Der Angeklagte sei vor ihm gestanden und habe ihm zwei bis drei Faustschläge versetzt. Er habe sich nicht wehren können.
Es seien nach Angabe des Opfers zwei bis drei Messerstiche unter anderem in den Nacken gefolgt und der Mann sei zu Boden gegangen, berichtete der Zeuge. «Dann hat er sich weiter um Silke gekümmert.» Vor allem die Wahl des Wortes «kümmern» sei ihm aus der Vernehmung in Erinnerung.
Anschließend habe sich der Angeklagte laut der Aussage des Opfers wieder dem 45-Jährigen zugewandt, sagte der Beamte. Er habe davon berichtet, dass sich der mutmaßliche Täter dabei über das am Boden liegende Opfer gebeugt habe. «Er beschrieb den Gesichtsausdruck als so Grinsen.» Dann sei der Mann geflohen. Dem neuen Partner der Frau gelang es noch, mit seinem Mobiltelefon den Notruf zu wählen. In einer der beiden Vernehmungen fragte das Opfer danach, ob die Frau wirklich tot sei.
Suizidgedanken
Der Angeklagte selbst schwieg im Prozess bislang. Er hatte Polizisten nach der Tat jedoch über konkrete Suizidabsichten berichtet. «Er habe versucht, sich in Negernbötel das Leben zu nehmen», gab ein Polizist, der den 53-Jährigen nach der Tat befragte, Aussagen des Mannes wieder. Der Angeklagte habe sich nach eigenen Angaben bestrafen wollen. «Er habe das aber nicht durchziehen können.» Der Mann habe leicht traurig gewirkt, «wie ein Häufchen Elend».
Ein weiterer Kriminalbeamter sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe sich bei den Beamten für deren Behandlung bedankt, weil er «das so nicht verdient hätte». Er habe angegeben, gerne sterben zu wollen. «Am liebsten mit einer Giftspritze.» Beide Beamten, die den Mann nach dem Geschehen befragten, gaben an, dass sich der Mann zur Tat selbst nicht geäußert habe, wohl aber zu seinem Verhalten danach.
Der Angeklagte hat den Angaben der Polizisten vor Gericht zufolge zwei Kinder. Er war zuletzt arbeitslos und wollte Erzieher werden. Den Beamten gegenüber zeigte er sich kooperativ. Kurz vor der Tat kaufte der Angeklagte ein Messer und nahm sich einen Mietwagen, mit dem er zum Tatort und danach zur Polizei fuhr, wo er sich am 16. November stellte. Der Wagen war bis zum 16. gemietet.
Anklage
Die Anklage wirft dem 53-Jährigen zweifachen Mord vor. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe erfüllt. Außerdem werden dem Deutschen ein Fall häuslicher Gewalt, Freiheitsberaubung und ein Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen.
Der Prozess wird am 16. Juli fortgesetzt. Es sind weitere Verhandlungstage anberaumt. Ein Urteil könnte im September fallen.