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Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Untreue: Eine 52-jährige ehemalige Kita-Leiterin in Hamburg-Harburg wurde vom Amtsgericht Harburg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen gewerbsmäßiger Untreue in mehr als 100 Fällen. Ihr Ehemann erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe. Die Leiterin hatte über Jahre hinweg Gelder der Kita für private Ausgaben, darunter Einkäufe in Gartencentern, Möbelläden oder Fachgeschäften für Reitbedarf, abgezweigt. Obwohl sie Anfragen für neues Spielzeug oder Gehaltserhöhungen stets mit Geldmangel begründete, belief sich der entstandene Schaden auf einen sechsstelligen Betrag. Der Ehemann kassierte in diesem Rahmen mehrere Tausend Euro für nur geringfügige IT-Leistungen an der Kita-Homepage. Beide Angeklagten legten Geständnisse ab; die Frau nannte Überforderung als Motiv. Die frühpensionierte 52-Jährige ist zur Schadensregulierung verpflichtet und zahlt einen Teil der Summe in monatlichen Raten an die Kita zurück.
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