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Im Prozess um den Doppelmord in Schackendorf (Kreis Segeberg) hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Ulrike Nützelmann sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe als erwiesen an, da sich der Angeklagte ganz bewusst für eine tödliche Waffe entschieden habe. Gefordert wurde zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine reguläre Freilassung nach 15 Jahren ausschließen würde.
Bei der Tat am 16. November 2024 tötete der Angeklagte seine 51-jährige Ex-Partnerin und verletzte deren 45 Jahre alten Lebensgefährten lebensgefährlich. Der Mann starb knapp vier Monate später an seinen Verletzungen. Oberstaatsanwalt Michael Bimler wies darauf hin, dass der Angeklagte bereits vor der Tat gewalttätig gegenüber der Frau und ihrer Tochter geworden war. Der Angeklagte hatte die Taten im September über seinen Anwalt eingeräumt, erklärte jedoch, er habe keine Tötungsabsicht gehabt. Das Urteil soll voraussichtlich am 12. Dezember fallen.
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