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Das Amtsgericht Neumünster verurteilte einen 26-jährigen Transporterfahrer wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im August 2024 in Wiemersdorf (Kreis Segeberg) in einen Sekundenschlaf verfallen war und deshalb auf die Gegenfahrbahn geriet, wo er mit einem Pkw zusammenstieß. Der Unfall führte zum Tod eines zehnjährigen Mädchens, das angeschnallt auf dem Rücksitz saß. Die Eltern des Kindes sowie der Fahrer selbst erlitten schwere Verletzungen.
Die Richter folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Neben der Bewährungsstrafe ordneten die Richter die Entziehung des Führerscheins an; eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens in vier Monaten erteilt werden. Zusätzlich muss der Verurteilte 2.000 Euro an die Freiwillige Feuerwehr Bad Bramstedt zahlen, die die Eltern und Familie des getöteten Mädchens nach dem Unfall unterstützt hatte.
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