
Foto/Quelle: NDR – Zur Originalseite
KI-Zusammenfassung / Den Originaltext vom NDR finden Sie hier
Der voraussichtlich im Januar startende Prozess gegen den 21-jährigen Hamburger mit dem Usernamen „White Tiger“ befasst sich mit dem Vorwurf, er habe über das Internet mehr als zwei Dutzend psychisch labile Kinder und Jugendliche zu Selbstverletzungen bis hin zum Suizid getrieben.
Das Hamburger Landgericht lehnte die Nebenklage eines jugendlichen Opfers aus Finnland ab. Die damals 11-jährige Klägerin soll im Internet zu schwersten Selbstverletzungen durch den Angeklagten genötigt worden sein. Laut Landgericht sind die Anforderungen für die Zulassung zur Nebenklage in einem Jugendstrafverfahren besonders hoch. Ein konkretes Verbrechen müsse in direktem Zusammenhang mit einer schweren Gesundheitsschädigung stehen.
Der Anwalt des Mädchens, das schwer traumatisiert ist und mehrere Therapeuten konsultiert, legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein und reagierte mit Unverständnis. Die Staatsanwaltschaft wirft „White Tiger“ rund 200 Straftaten vor, allein 20 davon gegen das finnische Mädchen. Sie ist laut Gericht das bislang einzige Opfer, das eine Nebenklage beantragt hat.
KI-Zusammenfassung / Den Originaltext vom NDR finden Sie hier
