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Ukrainische Arbeitskräfte sollen langfristig in Deutschland bleiben dürfen. Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder fassten am Donnerstag diesen Beschluss, angestoßen unter anderem von Hamburgs Arbeitssenatorin Melanie Leonhard (SPD). Die derzeitige unkomplizierte Arbeitsaufnahme der Geflüchteten beruht auf der EU-Massenzustrom-Richtlinie. Diese Richtlinie läuft jedoch in knapp eineinhalb Jahren aus, womit ohne Neuregelung auch die bestehenden Arbeitserlaubnisse erlöschen würden.
Die Länder sehen dies als menschlich hart und wirtschaftlich kurzsichtig an. Allein in Hamburg arbeiten derzeit rund 12.200 Ukrainerinnen und Ukrainer, viele davon als anerkannte Fachkräfte; andere Geflüchtete befinden sich noch in Berufsvorbereitungskursen, etwa zum Spracherwerb. Die Minister fordern deshalb von der Bundesregierung entsprechende Änderungen in der Beschäftigungsverordnung (BeschV). Dieser unkomplizierte Weg würde Behörden und Gerichte entlasten und allen betroffenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sichere Perspektiven bieten.
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