Urteil für Geiselnahme in einem Kieler Hangar rechtskräftig

Das Urteil um eine Geiselnahme auf dem Kieler MFG5-Gelände ist rechtskräftig. (Archivbild)
Das Urteil um eine Geiselnahme auf dem Kieler MFG5-Gelände ist rechtskräftig. (Archivbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Kiel (dpa) – Das Urteil gegen einen 27-Jährigen für die Geiselnahme in einem Hangar auf dem ehemaligen Gelände des früheren Marinefliegergeschwaders 5 (MFG5) in Kiel ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen die Entscheidung des Kieler Landgerichts, wie der BGH mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten gegeben.

Das Landgericht hatte den Mann am 12. November wegen Geiselnahme in einem besonders schweren Fall, mehreren Vergewaltigungen, Freiheitsberaubung und Körperverletzung zu zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zugleich ordnete die Kammer Sicherungsverwahrung für den in Kiel lebenden Deutschen an.

Zwei Frauen Opfer

Nach den Feststellungen des Landgerichts vergewaltigte der Mann 2022 zunächst eine Frau, der er mehrere Jahre nach dem Beziehungsende erneut begegnet war. Schwer wogen in dem Prozess die Taten gegen das zweite Opfer im Jahr 2023. Diese Frau schlug und peitschte er mit einem Gürtel aus, sperrte sie in der Wohnung ein. Als sie in Hamburg zu einer Tanzveranstaltung ging, passte er sie auf dem Rückweg ab, schlug mit einem Cricketschläger auf sie ein und brachte sie mit schweren Brüchen und Prellungen ins Krankenhaus. 

Am 10. September 2023 nahm er dieselbe Frau nachts mit vorgehaltenem Messer vor ihrer Wohnung in Rendsburg als Geisel, zwang sie in ein Taxi und fuhr mit ihr zum Gelände des früheren MFG5. Das kannte er aus seiner Zeit bei einer Security-Firma. Laut Urteilsbegründung ging er mit seinem damals 29 Jahre alten Opfer zu Hangar 94, hatte Kabelbinder dabei und fesselte die Frau an eine Heizung. Dort vergewaltigte er sie demnach insgesamt zehn Mal, darunter zweimal besonders schwer, als er sie mit dem Messer bedrohte.

Als er am 12. September das Gebäude verließ, um Essen zu holen, gelang es der Frau, sich zu befreien und in einem Container zu verstecken. Mit ihrem Handy setzte sie einen Notruf ab, Spezialkräfte der Polizei spürten sie auf und nahmen den Täter fest.