Initiative droht vor Verfassungsgericht zu scheitern

Die Volksinitiative «Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung» hat vergangenes Jahr bei ihrem Volksbegehren nicht genug Unterschriften zusammenbekommen. Nun ist sie vor das Hamburgische Verfassungsgericht gezogen. (Archivbild)
Die Volksinitiative «Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung» hat vergangenes Jahr bei ihrem Volksbegehren nicht genug Unterschriften zusammenbekommen. Nun ist sie vor das Hamburgische Verfassungsgericht gezogen. (Archivbild) Foto: Christian Charisius/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Der Volksinitiative gegen «Gendern in Bildung und Verwaltung» droht eine Niederlage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht. In der mündlichen Verhandlung deutete das Gericht bereits an, dass es einerseits gar nicht zuständig sein könnte und andererseits nur über Anträge entscheiden, nicht aber Vorgaben zu einzelnen Verfahrensabläufen machen könne. Eine Entscheidung will das Gericht nach eigenen Angaben am 4. Juli um 10.00 Uhr verkünden.

Volksbegehren im vergangenen Sommer gescheitert

Die Volksinitiative gegen «Gendern in Bildung und Verwaltung» war im vergangenen Sommer mit ihrem Volksbegehren gescheitert. Statt der notwendigen rund 65.800 Stimmen bekam sie nach Angaben des Senats nur knapp 55.100 Unterschriften zusammen.

Aus Sicht der Initiative ging es dabei aber nicht mit rechten Dingen zu. So habe die Bürgerschaft dafür gesorgt, dass das Volksbegehren mitten in den Sommerferien habe stattfinden müssen und die Initiative damit deutlich geringere Erfolgsaussichten gehabt habe. Aber auch der Senat habe das Seinige getan, indem er eine im Gesetz vorgesehene Online-Teilnahme an Volksbegehren nicht ermöglicht habe und unter anderem auch bei der Information der Wahlberechtigten und der Zahl der Eintragungsstellen nicht hilfreich gewesen sei.

Initiative legt Bündel von Maßnahmen für künftige Volksbegehren vor

Vor Gericht legte die Initiative deshalb eine ganze Liste mit Vorschlägen vor, welche der Senat künftig für ein ordnungsgemäßes Verfahren bei Volksbegehren erfüllen müsse. Dazu zählt unter anderem, dass alle Bürgerinnen und Bürger über eine Postwurfsendung über anstehende Volksbegehren informiert werden müssten und dass die Zahl der Eintragungsstellen deutlich erhöht werden müsse – was aus Sicht von Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler eher kompliziert werden dürfte: «Wir sind kein Rechtsetzungsorgan», sagte sie.

Wenig Verständnis zeigte Voßkühler über die Empörung der Initiative, dass sie das Volksbegehren während der Sommerferien hatte abhalten müssen. Zum einen habe die Initiative selbst durch ihre Anträge den Lauf der daraus resultierenden Fristen angeschoben. Zum anderen hätten die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft mit ihrem Beschluss, der von der Initiative verlangten nochmaligen Fristverlängerung um drei Monate nicht zuzustimmen, nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen. Die Abgeordnete hätten das Recht, unabhängig und frei über Anträge zu entscheiden.