Lebenslang für Mord und Brandstiftung – Urteil rechtskräftig

Das lebenslange Urteil wegen Mordes und schwerer Brandstiftung gegen einen Mann aus Hamburg ist nun rechtskräftig. (Archivfoto)
Das lebenslange Urteil wegen Mordes und schwerer Brandstiftung gegen einen Mann aus Hamburg ist nun rechtskräftig. (Archivfoto) Foto: Ulrich Perrey/dpa

Hamburg (dpa/lno) – Für den heimtückischen Mord an einem Bekannten und die schwere Brandstiftung in dessen Wohnung zur Vertuschung der Tat ist ein Hamburger im Dezember 2024 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Nun ist das Urteil rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte. Gegen das Urteil hatte der Anwalt des heute 35 Jahre alten Mannes zunächst Revision eingelegt. Der Angeklagte habe diese dann wenig später mit einem Schreiben zurückgenommen. Darin habe gestanden: «ich ziehe meine Revision zurück». Das Urteil ist damit rechtskräftig. 

Der Mann hatte den Bekannten im April 2024 im Stadtteil Barmbek-Nord mit einem Messer erstochen und dann das Feuer gelegt. Auslöser für die Tat war eine Aussage des stark betrunkenen Opfers während eines gemeinsamen Trinkgelages. So soll der Mann dem Deutschen gesagt haben, dass er gern eine Dreijährige sexuell missbrauchen wolle. Der Angeklagte, der selbst als Kind sexuell missbraucht worden war, fasste daraufhin den Entschluss, seinen Bekannten zu töten und den Mord durch das Feuer zu vertuschen.

Das Opfer war in der Vergangenheit mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Verdacht geraten. Das wusste der Angeklagte jedoch nicht.