
Kiel/Hamburg (dpa) – Es geht um eine halsbrecherische Fahrt eines psychisch auffälligen Mannes in einem gestohlenen Rettungswagen und die Androhung von Explosionen: Vor dem Landgericht Kiel steht ein 29-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft eine lange Liste von Straftaten vorwirft. Sie reicht von Fahren ohne Führerschein bis zu Körperverletzung und Androhung von Bombenexplosionen. In dem Sicherungsverfahren geht es auch um die Frage, ob der Mann, der aktuell in einer psychiatrischen Klinik untergebracht ist, dort dauerhaft bleiben muss.
Die Staatsanwältin wirft dem Mann in der Anklageschrift vor, am 18. November 2024 mit einem in Hamburg gestohlenen Rettungswagen nach Kiel geflüchtet zu sein. Die Fahrt führte – von Polizeiwagen verfolgt und zum Teil mit viel zu hoher Geschwindigkeit – über die Autobahn 7, durch Dörfer und die Stadt Neumünster bis nach Kiel.
Mit Panzerfäusten und Handgranaten gedroht
Der Mann hielt während der Fahrt Kontakt zur Feuerwehreinsatzzentrale in Hamburg und drohte mit verschiedenen weiteren Straftaten. Er habe eine Pistole, Panzerfäuste und Handgranaten bei sich und werde diese einsetzen, habe er gesagt.
Nach einer Irrfahrt durch Kiel, bei der es zu Beinaheunfällen und Zusammenstößen mit Polizeiwagen kam, endete die Fahrt in einem Gitter am Straßenrand. Zuvor hatte der Rettungswagen einen Vorderreifen verloren und war auf der Felge weitergefahren.
Der Angeklagte verschanzte sich in dem Transporter und drohte, ihn in die Luft zu sprengen, sollte er nicht eine unbewaffnete Polizeibeamtin als Geisel bekommen. Außerdem müsse ihm ein Polizeiwagen zur Verfügung gestellt werden. Schließlich konnte ein Einsatzkommando den Fahrer überwältigen. Einen Sprengsatz und Waffen hatte er nicht bei sich.
Vorher ähnliche Tat in Sachsen-Anhalt
Bereits am 10. April 2024 soll der Angeklagte, der den Prozess gefesselt verfolgen muss, mit einem gestohlenen Traktor zu einem Flugplatz nach Stendal in Sachsen-Anhalt gefahren sein und dort während einer Nato-Übung mit der Detonation einer Sprengstoffweste gedroht haben. Nach einer mehrstündigen Verfolgungsfahrt soll der Mann schließlich in einem Rettungswagen einen Polizeibeamten mit einer Schere angegriffen haben. Der Angeklagte hatte damals den dringenden Wunsch geäußert, nicht mehr in einer psychiatrischen Klinik in Stendal, sondern in einer in Hamburg behandelt zu werden.
Der Verteidiger des 29-Jährigen forderte wegen der zu erwartenden Erörterungen einer psychischen Erkrankung des Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Vorsitzende Richter wies das zumindest für das Verlesen der Anklageschrift zurück. Für den Verlauf der Verhandlung kündigte der Verteidiger eine Aussage seines Mandanten an. Der Prozess wird mit Zeugenaussagen an mehreren Terminen fortgesetzt. Es soll Video- und Audiomaterial gezeigt werden.