
Kiel/Schleswig (dpa) – Gegen zwei frühere Mitarbeiterinnen der Jugendanstalt Schleswig hat das dortige Amtsgericht Strafbefehle wegen Bestechlichkeit und Missbrauch von Gefangenen erlassen. Für eine ehemalige Anstaltspsychologin wurde eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung festgesetzt, wie die Kieler Staatsanwaltschaft berichtete. Im Falle einer ehemaligen Abteilungsleiterin beträgt das Strafmaß sieben Monate auf Bewährung. Beiden wurde als Bewährungsauflage jeweils die Zahlung von 1.000 Euro an die Landeskasse auferlegt.
Wegen ihres Verhältnisses zu einem Häftling hatte die Kieler Staatsanwaltschaft seit dem vergangenen Jahr gegen die beiden Frauen ermittelt. «Den Angeklagten wird vorgeworfen, einem zur Tatzeit 17-
jährigen Gefangenen, mit dem sie intimen Kontakt pflegten, jeweils unzulässige Gegenstände in die Jugendanstalt mitgebracht, Telefonmöglichkeiten gewährt und sich für Vollzugserleichterungen zu seinen Gunsten eingesetzt zu haben», erklärte die Staatsanwaltschaft.
Einspruch
Die Ex-Anstaltspsychologin der Jugendanstalt Schleswig hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, die Ex-Abteilungsleiterin nicht. Der Gefangene wurde mittlerweile in die Jugendanstalt Neustrelitz im Nachbarland Mecklenburg-Vorpommern verlegt.
Das Verfahren wegen des Verdachts der Bestechung gegen den Gefangenen, der derzeit in anderer Sache eine Jugendstrafe verbüßt, wird nun der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Neubrandenburg vorgelegt. Eine formelle Verfahrensübernahme von dort steht nach Angaben der Kieler Staatsanwaltschaft aber noch aus.
Im Zusammenhang mit den Ermittlungen hatte das Justizministerium die Leiterin der Jugendanstalt aus Fürsorgegründen für zunächst sechs Monate an das Ministerium nach Kiel abgeordnet. Im März beschäftigten die Vorwürfe gegen die beiden Ex-Mitarbeiterinnen auch den Innen- und Rechtsausschuss des Landtags.