Camping-Streit: Wieder Räumungsurteil gegen Regenbogen AG

Müssen geräumt werden. Über eine mögliche Entschädigung ist noch nicht entschieden. (Archivbild)
Müssen geräumt werden. Über eine mögliche Entschädigung ist noch nicht entschieden. (Archivbild) Foto: Bernd Wüstneck/dpa

Stralsund (dpa/mv) – Im zähen Rechtsstreit um den Dünencampingplatz in Prerow hat das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümerin der Fläche erneut einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt. Das Landgericht Stralsund wies eine Klage des langjährigen Betreibers Regenbogen AG zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der bereits zum 31. Dezember 2023 erfolgten Kündigung des Pachtvertrags. Die Regenbogen AG müsse die Fläche räumen und dem Land übergeben. 

Das Urteil sei vorläufig sofort vollstreckbar. In diesem Falle müsse das Land aber eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 Euro hinterlegen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eine von der Regenbogen AG geforderte Ablösesumme in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro sei zumindest derzeit nicht begründet, so Richterin Stefanie Saldsieder. Es sei aber nicht so, dass die Regenbogen AG gar keine Ansprüche hätte. Nur um diese zu klären, sei ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer notwendig. Dann müsse sich das Gericht mit dem Gutachten auseinandersetzen, so Saldsieder. 

Weiter in der zweiten Instanz?

Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberlandesgericht Rostock eingelegt werden. Ob die Regenbogen AG von dem Rechtsmittel Gebrauch macht, war zunächst noch unklar. Allerdings hatte einer der Anwälte des Unternehmens bei einer Verhandlung am 1. April für den Fall einer Niederlage angekündigt: «Wir würden in Berufung gehen, und das auch tun.» Die jetzige Entscheidung kam nicht wirklich überraschend, denn das Gericht hatte am 1. April signalisiert, dass es keinen gültigen Pachtvertrag mehr gebe.

Für die deutlich größere Dünenfläche des Platzes gab es bereits am 14. Oktober 2024 ein Räumungsurteil des Landgerichtes Rostock gegen die Regenbogen AG. In dem Fall ist die landeseigene Stiftung Umwelt- und Naturschutz MV die Eigentümerin der Fläche. 

Campingbetrieb wieder angelaufen

Das Unternehmen mit Sitz in Schönkirchen (Schleswig-Holstein) betreibt den Platz seit rund 30 Jahren und machte vor dem Landgericht Stralsund eine Pachtvertragsdauer bis 2042 geltend. Aus Sicht des Gerichtes gab es aber ein Sonderkündigungsrecht und keine Bindung bis 2042. 

Ungeachtet der ungelösten Rechtsstreitigkeiten läuft der Betrieb auf dem Dünencampingplatz im Ostseebad Prerow wieder. Die Regenbogen AG und der künftige Betreiber Camper’s Friend GmbH verständigten sich für die Saison 2025 auf die zeitweise Nutzung der Fläche, über die das Landgericht Stralsund nun entschied.

Die Vereinbarung verpflichtet die Regenbogen AG, die notwendige Infrastruktur für einen reibungslosen Campingbetrieb 2025 bereitzustellen. Für die Übergabe der Fläche und die Nutzung der gesamten Infrastruktur zahlt Camper’s Friend ein gestaffeltes Entgelt, dessen Höhe nicht genannt wurde.

Auch eine sofortige Räumung der Waldfläche, auf der unter anderem Sanitärgebäude stehen, steht vermutlich nicht an. Das Land Mecklenburg-Vorpommern – als Eigentümer der Fläche – sicherte laut Regenbogen AG zu, eine gerichtliche Räumungsentscheidung frühestens nach Ablauf der Vereinbarung zu vollstrecken. Die Saison 2025 dürfte damit auf dem Dünencampingplatz sicher sein.