
Kiel (dpa/lno) – Nach dem Verfassungsgerichtsurteil zu dem auch mit Notkrediten finanzierten Haushalt 2024 verlangen SPD und FDP noch bis zur Juni-Sitzung des Landtags einen Nachtragsetat. «Jetzt besteht dringend Handlungsbedarf, um weiteren Schaden von Schleswig-Holstein abzuwenden», sagte die SPD-Finanzpolitikerin Beate Raudies. Die Landesregierung müsse dem Parlament schnellstmöglich einen verfassungskonformen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorlegen.
Die FDP-Finanzpolitikerin Annabell Krämer betonte, «die Tricksereien beim Haushalt müssen ein Ende haben, denn immerhin geht es um Steuergeld». Wenn die CDU es mit ihrer Demut vor dem Verfassungsgerichts-Urteil ernst meine, «dann verzögert sie den Nachtragshaushalt nicht in den Herbst, wenn der Bund die Verschuldungsschatulle öffnet, sondern behebt ihre Fehler schnellstmöglich».
Gericht rügt Notkredite
Mitte April hatte das Landesverfassungsgericht den Haushalt 2024 für verfassungswidrig erklärt. Die Feststellung eines Haushaltsplans sei nichtig, sofern darin eine Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten enthalten sei, hatte der Präsident des Gerichts, Christoph Brüning, bei der Verkündung ausgeführt. Zudem habe kein verfassungsgemäßer Tilgungsplan vorgelegen.
Die drei im Haushaltsjahr 2024 aufgenommenen Notkredite wurden mit der Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober 2023, dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine und der Corona-Pandemie begründet. Das Verfassungsgericht erkannte in den Begründungen zwar die Notlagen an, und auch, dass diese sich der Kontrolle des Staates entzögen. Allerdings sei nicht in ausreichender Weise dargelegt worden, dass diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt hätten.
Opposition fordert Tilgungsplan
Raudies warf der Koalition vor, bei der Aufstellung des Haushalts für 2024 grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien missachtet zu haben. «Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Landesregierung trotz Warnungen vonseiten der SPD-Fraktion solch schwerwiegende Fehler haben unterlaufen können. Dieser Dilettantismus rächt sich eben.»
Zuvor hatten Raudies und Krämer mit einem Landtagsantrag bereits eine Reform des Tilgungsgesetzes gefordert. Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) will am frühen Nachmittag (13.00 Uhr) in Kiel über Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts informieren.