
Kiel (dpa/lno) – Ein 35-Jähriger muss sich wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung, der Geiselnahme und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Landgericht Kiel verantworten. Dem Angeklagten werde vorgeworfen, im November 2022 und im Mai 2024 seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Bei einem der Fälle soll der Mann die Frau in der gemeinsamen Wohnung in Rendsburg gefesselt haben, sagte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt beim Verlesen der Anklage. Schließlich soll er mit seinem mitangeklagten 26 Jahre alten Bruder den Plan gefasst haben, seine nach syrischem Recht angetraute Ehefrau mit den Kindern nach Großbritannien zu entführen.
Ziel ist es laut Schmücker-Borgwardt gewesen, die Beziehung ohne den Schutz der Eltern der Frau oder anderer Kontakte weiterführen zu können. Daher warteten beide Brüder mit einem Auto vor der Wohnung der Eltern der Frau. Als sie schließlich mit zwei der drei Kinder das Haus ihrer Eltern verließ, sollen sie ihr gedroht und die drei entführt haben.
In Frankreich festgenommen
Zunächst kam die Frau den Aussagen nach in den Kofferraum und die beiden Kinder auf die Rückbank des Autos. Dann fuhren sie in Richtung Süden. Bei der Fahrt kam es den Angaben nach zu Unstimmigkeiten zwischen den Brüdern, so dass der 26-Jährige das Fahrzeug in der Region Hannover verließ.
Sein älterer Bruder fuhr mit seiner Frau und den beiden Kindern über die Niederlande und Belgien bis ins französische Calais. Dort wollte er mit Hilfe von Schleppern nach Großbritannien gelangen. Während dieser Zeit schliefen sie in einem Zelt in einem Flüchtlingscamp. Schmücker-Borgwardt zufolge vergewaltigte der Mann dort erneut seine Frau.
Schließlich wurde er von der französischen Polizei festgenommen. Neben ihm ist nun auch sein jüngerer Bruder wegen Geiselnahme und Fahrens ohne Führerschein angeklagt.
Ersuchen nach Ausschluss der Öffentlichkeit
Aufgrund der Taten beantragte die Nebenklage noch vor Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen. Die Richterin Theresa Wiese lehnte dies ab, da eine unzumutbare öffentliche Anprangerung der Frau nicht zu befürchten sei.
Urteil im September
Beide Brüder sitzen derzeit in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Die Richterin hatte vor dem Prozess mit den Verteidigern der beiden Angeklagten Rücksprache gehalten, sagte sie beim Prozessauftakt. Dabei ging es darum, ob Interesse an einem Vorgespräch bestehe.
Dies sei abgelehnt worden. Den Angaben nach streben die Angeklagten einen Freispruch an. Zudem wollten beide vorerst vom Recht zu Schweigen gebraucht machen.
Insgesamt sind für den Prozess 18 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich am 23. September fallen.